Wiener Bauordnungsnovelle: VÖPE fordert transparentere und beschleunigte Vergaben und mehr Planbarkeit

Die Vereinigung österreichischer Projektentwickler (VÖPE) begrüßt angesichts der gestern im Wiener Landtag beschlossenen Novelle der Wiener Bauordnung das Bestreben Wiens, die Bauordnung bis 2023 zu modernisieren.

Sie fordert gleichzeitig mehr Spielraum für intelligente Stadtentwicklung u.a. durch Maßnahmen für mehr Plan- und Kalkulierbarkeit. „Wir wollen schneller und flexibler auf die Herausforderungen in der Stadt Wien reagieren, dabei aber auch wirtschaftlich agieren können. Daher ist es für uns Lebensraumentwickler essenziell, dass die Gesamtdauer der Projektentwicklung verkürzt, und in diesem Zusammenhang Vergaben transparenter und schneller gemacht werden“, so VÖPE-Geschäftsführer Sebastian Beiglböck. „Möglich würde diese bessere Plan- und Kalkulierbarkeit durch ein VÖPE-Maßnahmenpaket, das wir in Kürze veröffentlichen und gerne in die nächste Novelle einbringen möchten.“

Mehr Berechenbarkeit durch Transparenz

Die Stadt Wien verfügt über keine rechtsverbindlichen strategischen Planungsinstrumente. In anderen Bundesländern bilden „etwa „kommunale Entwicklungskonzepte“, die langfristig Orientierung über die Entwicklung einer Gemeinde geben, die Grundlage für Flächenwidmungspläne. „Es braucht auch in Wien verordnete Entwicklungskonzepte für Bezirke oder Bezirksteile, sodass wir Lebensraumentwickler zu mehr langfristiger Planbarkeit kommen“, meint Beiglböck. Dadurch würden Rechtssicherheit und Berechenbarkeit in einem frühen Stadium der Entwicklung gegeben sein.

Innovationsinstrument bei Flächenwidmung gefordert

Darüber hinaus schlägt die VÖPE ein Innovationsinstrument vor, das es im Gegensatz zu traditionellen Flächenwidmungsverfahren ermöglicht, schnell und flexibel zu reagieren. „Eine Anpassung des bestehenden Instruments der sogenannten „Bausperre“ nach § 8 Absatz 2 würde erlauben, nach neu beschlossenen stadtplanerischen Zielen zu entwickeln und dabei zu den Klimazielen beizutragen.“

Keine Last-minute-Vereinbarungen mehr

Unbedingt sollte der Rahmen des Städtebaulichen Vertrages (§ 1a der Bauordnung) bereits am Beginn der Entwicklung vereinbart werden und nicht erst knapp vor einem etwaigen Gemeinderats-Beschluss eines Flächenwidmungsdokumentes. Die VÖPE wünscht sich eine neue privatrechtliche „Entwicklungsvereinbarung“ am Entwicklungsbeginn, die den Prozess der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bauträgern definiert, sowie klare und berechenbare Kalkulationsparameter für Leistungen der Entwickler.

„Modernes Planen und Entwickeln führt zu modernen, zeitgemäßen Lebensräumen. Dieser Aufgabe haben wir Lebensraumentwickler uns verschrieben und sind auch weiterhin in Kooperation mit u.a. der Stadt Wien bestrebt, Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen“, so Beiglböck abschließend.

20.09.2025

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  • Erschienen am:
    26.11.2021
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