Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
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11.04.2025
Das Bauwerksbuch für Bestandsimmobilien in Wien – sinnvolle Bürokratie?
Bis 2030 müssen alle Häuser in Wien mit einem Baujahr vor 1945 in einem Bauwerksbuch erfasst sein. Für Gründerzeitzinshäuser muss ein solches Bauwerksbuch spätestens am 31.12.2027 vorliegen. Noch etwas länger haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden. Für sie lautet der Stichtag 31.12.2030. Wir sprechen mit Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo, über dieses Thema, das angesichts der näherkommenden Fristabläufe an Bedeutung gewinnt.
10.04.2025
Peter Engert zur EU-Gebäuderichtlinie: Nachhaltige Immobilienentwicklung und Elektromobilität im Fokus
Auf dem E-Mobility Talk von Smatrics präsentierte Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), seine Perspektive zur aktuellen Entwicklung im Bereich nachhaltiger Gebäude und der Integration von Elektromobilität. Der folgende Beitrag fasst seine wesentlichen Aussagen zusammen.
09.04.2025
Verbund-Geschäftsführer Martin Wagner zur Energiewende: Batteriespeicher und Elektromobilität als Schlüsselkomponenten
Die EU-Gebäuderichtlinie als Motor für die Mobilitätswende steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Martin Wagner, Geschäftsführer der Verbund Energie Business. In einer aktuellen Stellungnahme erläutert Wagner die strategische Ausrichtung des Energieunternehmens und betont die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Wohn- und Arbeitsgebäuden für das Gelingen der Energiewende.
Videokapitel:
Kundinnen und Kunden haben eine falsche Vorstellung vom Bestellerprinzip
Kurzer Überblick über die aktuelle Situation rund um das Bestellerprinzip
Welche Unternehmen wird das Bestellerprinzip eher treffen? Kleine oder große Unternehmen?
Ist das Problem eher in Wien angesiedelt oder in den Bundesländern?
Das Bestellerprinzip wird am 1.7. in Kraft treten. Wie schnell werden sich die Auswirkungen zeigen?
Es wird zu einer Straffung der Dienstleistungen kommen müssen – Effizienz wird wichtiger
Digitalisierung und Vereinfachungen für die Maklerunternehmen sind essentiell
Auf Grund des gestiegenen Angebotes an Mietwohnungen wird der Aufwand für die Vermietung größer
Werden mehr rechtliche Probleme auf die Maklerunternehmen zukommen? Anwaltskanzleien bereiten sich vor
2027 soll das Gesetz noch einmal evaluiert werden – daher sollten sich alle Unternehmen gesetzkonform verhalten
Alternative Regelungen wurden von Seiten der Immobilienwirtschaft vorgeschlagen
In Deutschland sieht man bereits, was falsch läuft – Bestellerprinzip ist nicht treffsicher
Deutschland hat unterschiedliche Provisionssysteme – es gibt keine gesetzlichen Regelungen
Was wäre ein realistisches Szenario für die Unternehmen nach Einführung des Bestellerpinzips
Ich mache mir fast mehr Gedanken um die Mieterinnen und Mieter – deren Fragen bleiben offen
Es wird sich viel Aufklärungsarbeit in die Hausverwaltungen auslagern
Die Informations- und Aufklärungspflichten fallen weg – Mieterinnen und Mieter in städtischen Bereichen sind schutzlos auf dem Markt
Wer sorgt für den Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter?
Hausverwaltungen müssen Beratungstätigkeiten übernehmen
Problem vom Nachmieter zu mieten – das Ablöseunwesen wird wieder auftauchen
Wie schnell nach dem 1.7. werden sich die Auswirkungen auf dem Markt zeigen?
Wir sollten uns als Maklerunternehmen überlegen, wie man die Mieter unterstützt und welche Dienstleistungen man anbieten kann
Wenn der Vermieter den Nachmieter sucht, dann fehlen alle Beratungen und Aufklärungen
Wohnen ist und bleibt ein Grundbedürfnis und es gilt die Nutzerinnen und Nutzer zu schützen
Es wird nicht mehr so funktionieren, wie es bisher funktioniert hat – wir müssen andere Dienstleistungen anbieten
Der Markt wird in der ersten Phase sehr intransparent werden – es wird nicht einfach für die Mieterinnen und Mieter
Der Anteil der Provision auf die Mietlaufzeit umgerechnet ist marginal - andere Provisionsregelungen wären sinnvoll gewesen
Es können auch positive Aspekte für die Unternehmen entstehen
Maklerinnen und Makler bekommen ein Erfolgshonorar und keine Einzelleistungen abgegolten
Die Abgeber werden die Leistungen der Maklerbüros bald anerkennen
Anbahnung und Vertragsabwicklung werden an Qualität einbüßen
Maklerinnen und Makler haben ein Markt-Know How, das sie bei der Besichtigung mitbringen
Die Branche ist flexibel genug, sich an die Veränderungen anzupassen
Die Maklerinnen und Makler werden ihre Fähigkeiten auch auf einem veränderten Markt einbringen
Gute Maklerbüros werden mit den neuen Gegebenheiten umgehen können – ein gutes Miteinander wird wesentlich sein
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07.02.2023
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