--}}
 

Grundsteuer: Reform ohne Entlastung

Eine Reform der Grundsteuer stellt keine Entlastung dar, sondern schafft Ungerechtigkeiten durch Substanzbesteuerung und erhöhten Verwaltungsaufwand. Erfreuliche Nachrichten gibt es aus dem Immobilienfinanzierungssektor: Die KIM-Verordnung wird nach dreijähriger Laufzeit nicht verlängert. Der Tag des Eigentums erinnert daran, wie wichtig es ist, privates Immobilieneigentum vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen.

© elenabednykh

Die Gemeinden wünschen sich eine Reform (Erhöhung) der Grundsteuer. Sie argumentieren, dass die Einheitswerte, auf deren Grundlage die Grundsteuer bemessen wird, schon längere Zeit nicht aktualisiert wurden. Den Gemeinden würden dadurch jährlich 380 Millionen Euro entgehen. Hinzukommt, dass die Gemeinden durch soziale Basisaufgaben zunehmend finanziell belastet seien. Gemeindebundpräsident DI Johann Pressl fordert neben einer Grundsteuerreform auch eine Erhöhung des Gemeindeanteils am Steueraufkommen durch eine Anpassung des vertikalen Verteilungsschlüssels zwischen Bund, Ländern und Gemeinden von 12 auf 15 Prozent im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs. 

Grundsteuerreform bewirkt Verschiebung der Einnahmequellen

Der letzte Finanzausgleich 2024–2028 bescherte den Ländern und Gemeinden bereits zusätzliche 2,4 Milliarden Euro. Eine Reform der Grundsteuer, die nach den Vorstellungen des Gemeindebundpräsidenten den Gemeinden 30 bis 35 Prozent mehr an Einnahmen bringt, ist ein Trugschluss und zu kurz gedacht. Als Folge der Grundsteuerreform hätten auf der einen Seite die Gemeinden zwar mehr Mittel zur Verfügung, auf der anderen Seite hätte aber der Bund weniger Einnahmen. Die Wirtschaft, z.B. die Hotellerie, die ihre Standorte zumeist in guten Lagen hat, würde durch deutlich höhere Grundsteuern weniger Gewinn machen und weniger Einkommenssteuer zahlen. Die dadurch bewirkte Steuerverschiebung zwischen Bund und Gemeinden würde sich beim Finanzausgleich auswirken. Mehr Grundsteuereinnahmen würden durch eine Kürzung des Finanzausgleichs kompensiert. Durch eine Verschiebung der Einnahmequellen hätten die Gemeinden also insgesamt nicht mehr Geld zur Verfügung – es wäre lediglich eine Neujustierung der Einnahmestruktur.

Auch wenn die laufend zu zahlende Grundsteuer schon länger nicht aktualisiert wurde, heißt das nicht, dass den Gemeinden dadurch über all die Jahre so hohe Einnahmen entgangen wären, wie dies so manche Befürworter einer Grundsteuerreform glauben lassen wollen.

Viele Abgaben in Österreich sind gebühren- und nicht steuerfinanziert

Während in anderen Staaten öffentliche Leistungen wie Wasserversorgung oder Abwasser- und Abfallentsorgung durch die kommunale Grundsteuer abgedeckt sind, werden diese Leistungen in Österreich durch separate Gebühren finanziert. In Österreich gibt es zudem zahlreiche Abgaben, die der Grundsteuer zugeordnet sind, unter einem anderen Titel (Infrastrukturabgabe, Poolabgabe, Tourismus- und Zweitwohnsitzabgabe etc.) eingehoben und entsprechend valorisiert werden. Den Gemeinden wurden im Laufe der Jahre andere, bessere und höhere Einkunftsquellen erschlossen. Es gibt nichts aufzuholen.

Bewertung durch die Gemeinden wäre Bürokratiemonster

Dem Vernehmen nach wollen die Gemeinden auch die Bewertung der Liegenschaften selbst vornehmen. Diese Bewertung, bisher von den Finanzämtern durchgeführt, würde erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten, der mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Auch die in manchen Bundesländern eingeführte Leerstandsabgabe erweist sich als Bärendienst: Die erhofften Einnahmen für die Gemeinden bleiben aus und die Kosten für den Aufwand explodieren. Ist das wirklich im Interesse der Gemeinden? 

Grundvermögen wird in Österreich mehr als ausreichend besteuert

Das von linken Ideologen gebetsmühlenartig wiederholte Argument, Vermögen sei in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern niedrig besteuert, ist zumindest im Immobilienbereich nicht haltbar. Hier greift die Hand des Fiskus mit einem dichten Netz aus Steuern, Abgaben und Gebühren tief in den Sack der Eigentümer.

Wer eine Immobilie anschafft, verwendet dazu zumeist bereits mehrfach versteuertes Geld, darüber hinaus ist die Eintragungsgebühr ins Grundbuch und sowie Grunderwerbsteuer fällig. Wird eine Immobilie verkauft, hält der Staat bei Zahlung der Immobilienertragssteuer wieder die Hand auf. Laufend kommen noch Grundsteuer und eine Reihe weiterer Abgabenpflichten eines Immobilieneigentümers hinzu.

Grundsteuerreform in Deutschland

Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie zeitintensiv, komplex und belastend eine solche Reform für Eigentümer sein kann. Nach der Aufhebung der Einheitswerte durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 soll nun nach über sechs Jahren Vorbereitungszeit die neue Rechtslage im kommenden Jahr in Kraft treten. Die Reform führte zu drastisch höheren Steuerbelastungen, die viele Eigentümer vor hohe finanzielle Herausforderungen stellen. Die Grundsteuer als Substanzsteuer trifft unabhängig vom Ertrag – und ist damit besonders ungerecht. Dies ist ein Relikt aus einer Zeit, als Einkommen kaum messbar war.

Fazit

Die Gemeinden müssen finanzielle Herausforderungen bewältigen – aber eine Reform der Grundsteuer scheint keine nachhaltige Lösung zu bieten. Vielmehr droht eine Neuverteilung der Lasten, begleitet von bürokratischem Mehraufwand. Die Bevölkerung verdient eine klare und faire Steuerpolitik, keine Reform, die Eigentum und Wirtschaft unverhältnismäßig belastet.

Eine Erhöhung würde den Versprechen von ÖVP und NEOS vor der Wahl widersprechen. Diese haben – ebenso wie die FPÖ – zugesagt, dass es zu keinen Substanzsteuern kommen wird. 

Gute Nachrichten: KIM-Verordnung wird nicht verlängert!

Mit 1.7.2022 war die Kreditimmobilienfinanzierungsverordnung (KIM-Verordnung) in Kraft getreten, die zwingende Vergabestandards für die Finanzierung von Wohnimmobilien enthält. Demnach müssen Kreditnehmer mindestens 20 Prozent der Immobilienkosten durch Eigenkapital finanzieren und die Kreditlaufzeit darf maximal 35 Jahre betragen. Die maximale Schuldendienstquote, also die monatlichen Kreditraten, dürfen 40 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens nicht überschreiten. Der ÖHGB übte mehrfach Kritik an diesen Auflagen, besonders die prozentuelle Grenze der maximalen Schuldendienstquote, erwies sich in der Praxis als zu starr. 

Die KIM-Verordnung gilt bis zum 30.06.2025 und wie kürzlich bekannt wurde, bleibt eine Verlängerung aus. In der Begründung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) heißt es, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnbauimmobilienfinanzierung besteht.

04.04.2025

Die Kraft der Räume – April

Farbe des Monats: Gelb / Blau – Zahl des Monats April: 498 671 894 971 847 – Motto des Monats: Ich verabschiede mich von Enttäuschungen – Thema des Monats: Zahlen zur Raumoptimierung

03.04.2025

Büromarkt Wien: Gute Nachfrage – wenig Flächen

Der Wiener Büromarkt weist einen extrem geringen Leerstand auf – bessern wird sich das in diesem Jahr nicht.

02.04.2025

Radlobby Österreich: Stadtentwicklung durch Fahrradfreundlichkeit

Die Radlobby Österreich verfolgt ein ganzheitliches Konzept der urbanen Mobilität, das über einzelne Verkehrsmittel hinausgeht. Im Mittelpunkt steht die Idee der Multimodalität: Menschen bewegen sich nicht ausschließlich mit einem Verkehrsmittel, sondern kombinieren verschiedene Transportoptionen flexibel.

Geschrieben von:
Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    11.12.2024
  • um:
    06:00
  • Lesezeit:
    4 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Werbung

Kategorie: Inland

Artikel:855

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 13/2025

Wir Gratulieren IMMOcontract zu erreichten 150 Punkten!

Platz 2

Immobilienrendite AG

Hollandstraße 14, 1020 Wien

Die Immobilienrendite AG sucht unterbewertete Immobilien, um mit kreativen Lösungen neuen Nutzen für Mieter, Investoren, Banken und Käufer zu schaffen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3

ARE Austrian Real Estate GmbH

Trabrennstraße 2B, 1020 Wien

Mit einem Portfolio von 582 Bestandsliegenschaften und rund 35 Projekten in Entwicklung zählt die ARE Austrian Real Estate zu den größten österreichischen Immobilienunternehmen. Eine ihrer Kernkompetenzen ist die Entwicklung zukunftsweisender Stadtteile und Quartiere mit durchdachter Infrastruktur. Bei der Bewirtschaftung ihres breitgefächertes Portfolio an erstklassigen Büro-Objekten setzt die ARE auf kontinuierliche Bestandsoptimierung und individuelle Nutzungskonzepte mit bestmöglichem Service für ihre Kund*innen. Höchste Nachhaltigkeitsstandards und das Bekenntnis zum Klimaschutz stehen dabei stets im Zentrum des Wirtschaftens.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News