Inflationsanpassung bei Richtwertmieten generell auszusetzen wäre Begünstigung nach dem Gießkannenprinzip

Speziell in Wien mit seinen besonders vielen Richtwertmietwohnungen wäre das eine Bremse für wichtige Investitionen

Der Forderung der Wiener Arbeiterkammer und Mietervereinigung nach einer Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Inflationsanpassung bei Richtwertmieten erteilt heute KommRat Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, eine Absage. Wenn, dann soll es für die wirklich hart Betroffenen der Corona-Pandemie eine Sonderlösung geben, doch keine Begünstigung für alle Mieter, wie es heute die Wiener Arbeiterkammer und die Mietervereinigung fordern.

Die Forderung nach einer Aussetzung der Inflationsanpassung ist auch, so stellt der Immobilienexperte klar, aus folgenden Punkten schwer nachvollziehbar und daher abzulehnen:

  • Es handelt sich hier um eine vertraglich festgelegte Wertanpassung der Miete im Rahmen der Inflation. Die zuletzt oftmals gewählte Bezeichnung als „Erhöhung“ der Miete ist falsch.
  • Es handelt sich hier um bereits gesetzlich preisgeregelte Wohnungen, denen überwiegend schon sehr alte, also lang laufende Mietverträge zugrunde liegen. Diese Wohnungen sind in Summe besonders günstig. Das heißt, dass die Arbeiterkammer und die Mietervertretungen hier für bereits sehr privilegierte Mieter – sachlich nicht begründbare – weitere Vorteile erzielen wollen.
  • Spätestens wenn wir über Sanierungen reden, die zur Erreichung der CO²-Ausstoßziele und zur Kühlung der Stadt dringend erforderlich sind, fehlen die Mieteinnahmen. Dann müsste wieder der Steuerzahler in Form von Förderungen zur Kasse gebeten werden.

Laut AK bedeute die Inflationsanpassung am Wiener Markt bei einer 80m²-Wohnung im Jahr 185 Euro Mehrkosten, also etwa 15,5 Euro im Monat. Statt daher mit der generellen Aussetzung der Inflationsanpassung alle Mieter quasi nach dem Gießkannenprinzip besser zu stellen und alle Vermieter zu belasten, ist soziale Treffsicherheit gefragt! Richtig wäre, so Pisecky, den Einzelnen, die besonders betroffen sind, zu helfen. Das wäre dann verantwortungsvolle Wohnpolitik, die nicht ungezielt auf Kosten der Vermieter oder Steuerzahler geht.

Stadt Wien hätte größten finanziellen Schaden durch ausgesetzte Inflationsanpassung

Pisecky weist auch darauf hin, dass einer der größten Vermieter in Österreich, der viele Wohnungen nach dem Richtwert vermietet, die Gemeinde Wien ist. „Es kann doch nicht sein, dass die Stadt Wien bei allen Wohnungen durch die ausgesetzte Inflationsanpassung weniger an Miete einnimmt und dieser Mietausfall dann auch in diesem Bereich durch Steuergeld kompensiert werden muss. Hier muss es für die wirklich Bedürftigen in Folge der Corona-Pandemie Sonderlösungen geben, aber keine Begünstigung für alle Mieter!“, fordert Pisecky.

Ja zu Reduzierung der Befristungen, wenn künftig mehr Rechtssicherheit gegeben ist

„Wir stehen auch für Regelungen zur Verfügung, die Befristungen reduzieren, und erhoffen uns von einer Reform des Mietrechts gerade hier Lösungen für Vermieter und Mieter. Die zugenommenen Befristungen bei den Mieten sind aber eine Folge der ständigen Rechtsunsicherheit. Es wird laufend in bestehende Verträge eingegriffen. Das beweisen auch laufende Verfahren zur Veränderung vereinbarter Lagezuschläge, oder eben wie gerade jetzt, dass eine Wertanpassung, die gesetzlich vorgesehen ist, nicht vollzogen werden soll. All diese rechtlichen Unsicherheiten zwingen die Vermieter geradezu zu diesen Befristungen“, zeigt Pisecky die Ursachen für Befristungen auf.

Abschließend hält Pisecky fest, dass seine Branche immer gesagt hat, dass ein ausreichendes Angebot an Wohnungen vorhanden sein muss, und Angebot und Nachfrage in ein ausgeglichenes Verhältnis kommen müssen, damit der Markt wirkt und die frei vereinbarten Mieten im Rahmen bleiben. „Wir haben dies am Wiener Markt aufgrund einer enormen Bauleistung, vor allem der gewerblichen Bauträger, 2020 erreicht. Das wirkt sich bereits preisdämpfend aus. Wichtig dafür ist immer, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, damit sich Angebot und Nachfrage die Waage halten – dann sind es gute Zeiten für Mieter und Vermieter“, fasst der Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer abschließend zusammen.

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  • Erschienen am:
    12.02.2021
  • um:
    15:00
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