Cradle to Cradle bei Immobilien

Cradle to Cradle ist ein Ansatz für eine durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft. Dies soll auch in der Immobilienwirtschaft verstärkt Fuß fassen. Auf der einen Seite ist dieses Vorhaben enorm wichtig, auf der anderen Seite stehen wir damit aber erst am Anfang. 
 
Cradle to Cradle ist letztendlich eine Wunsch, der aber in der aktuellen Zeit noch nicht so realisierbar ist. Die Anfänge sind getan. Neben dieser Idee, die letztendlich das Optimum einer baulichen Umsetzung wäre, gibt es aber noch zahlreiche anderer Ideen. Wie realistisch ist die Produktion einer Immobilie, die sich in ihrer Gesamtheit wiederverwerten lässt? Oder ist es besser solche zu errichten, die sich den Gegebenheiten anpassen und damit eine extrem lange Haltbarkeit haben? Ein typisches Beispiel sind die viel gepriesenen Wiener Zinshäuser, aber es gibt auch von Unternehmen schon ähnliche Konzepte am Markt. 
 
Ist der Optimismus gerechtfertigt, dass wir zu einer vernünftigen Lösung finden werden? Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht der RICS, an dem rund 4.000 Immobilienexperten weltweit teilgenommen haben, zeigt, dass die Nachfrage nach nachhaltigen Gebäuden weltweit gestiegen ist. Sowohl Nutzer als auch Investoren zeigen ein starkes Interesse an grünen Immobilien. Doch die Unsicherheit bei der Gesetzgebung und der Mangel bei Messungen hindern die Branche daran, die Netto-Null-Ziele wirklich zu erreichen. Fast ein Drittel der Fachleute in Großbritannien und Europa gibt an, dass das Fehlen gemeinsamer Standards und Definitionen für umweltfreundliche Gebäude ein Haupthindernis ist.
 
Ist der Druck auf die Immobilien sinnvoll oder wäre es doch besser mit einem gewissen Augenmaß zu agieren? Dennoch: die Entwicklung schreitet voran und wird uns in den kommenden Jahren noch zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen in diesem Bereich bringen. 

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11.04.2025

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Bis 2030 müssen alle Häuser in Wien mit einem Baujahr vor 1945 in einem Bauwerksbuch erfasst sein. Für Gründerzeitzinshäuser muss ein solches Bauwerksbuch spätestens am 31.12.2027 vorliegen. Noch etwas länger haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden. Für sie lautet der Stichtag 31.12.2030. Wir sprechen mit Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo, über dieses Thema, das angesichts der näherkommenden Fristabläufe an Bedeutung gewinnt.

10.04.2025

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Auf dem E-Mobility Talk von Smatrics präsentierte Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), seine Perspektive zur aktuellen Entwicklung im Bereich nachhaltiger Gebäude und der Integration von Elektromobilität. Der folgende Beitrag fasst seine wesentlichen Aussagen zusammen.

09.04.2025

Verbund-Geschäftsführer Martin Wagner zur Energiewende: Batteriespeicher und Elektromobilität als Schlüsselkomponenten

Die EU-Gebäuderichtlinie als Motor für die Mobilitätswende steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Martin Wagner, Geschäftsführer der Verbund Energie Business. In einer aktuellen Stellungnahme erläutert Wagner die strategische Ausrichtung des Energieunternehmens und betont die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Wohn- und Arbeitsgebäuden für das Gelingen der Energiewende.

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  • 30.01.2024
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