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Wirtschaftsmächte mit globaler Reichweite, die Megacities

Die Ausweitung der Städte verändert die Landkarten der Welt. Damit verlagert sich auch die Wirtschaftsmacht vom Land in den urbanen Raum. Die heutigen Städte sind dabei nicht nur Bevölkerungszentren, sondern jeweils auch eine gewaltige Wirtschaftsmacht mit nicht selten globaler Reichweite. Oft sind sie sogar dem Land, zu dem sie gehören, weit überlegen. Städte erwirtschaften mehr als zwei Drittel der globalen Wirtschaftsleistung.

Die Wirtschaftleistung Londons ist so groß wie die der Niederlande, New York ist mit Kanada vergleichbar und Peking mit Schweden.

Städte wachsen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch in die Breite, in die Höhe und in die Tiefe, und sie wachsen auch in die Zeit hinein. Sie werden zu Orten, die niemals schlafen und deren Aktivitäten 24 Stunden pro Tag das ganze Jahr über andauern.

Das Phänomen einer vermehrten Eigenständigkeit der Städte ist eng mit der zunehmenden globalen Vernetzung verknüpft. Die tatsächliche Herausforderung für die öffentliche und private Immobilienwirtschaft wird darin bestehen, Wege für den Umgang mit dieser veränderten Stadt- und Landesstruktur zu finden.

Einige Ökonomen und Stadtforscher gehen sogar davon aus, dass sich nationale Grenzen über kurz oder lang verlagern bzw. sogar verschwinden werden und es viel stärker zur Bildung von Regionen und Metropolregionen kommen wird.

De facto gibt es diese Phänomene schon. Aber einige Denkansätze gehen noch weiter und beziehen auch die rechtlichen Strukturen ein. Wenn diese neuen Regionalstädte von den gesetzlichen Strukturen eines Landes befreit wären, dann könnten sie leichter für sich sinnvolle und wichtige Änderungen beschließen und so autarker agieren. Wichtig wird in jedem Fall das Miteinander sein, gegeneinander geht auch in einer Stadtregion nichts weiter.

11.04.2025

Das Bauwerksbuch für Bestandsimmobilien in Wien – sinnvolle Bürokratie?

Bis 2030 müssen alle Häuser in Wien mit einem Baujahr vor 1945 in einem Bauwerksbuch erfasst sein. Für Gründerzeitzinshäuser muss ein solches Bauwerksbuch spätestens am 31.12.2027 vorliegen. Noch etwas länger haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden. Für sie lautet der Stichtag 31.12.2030. Wir sprechen mit Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo, über dieses Thema, das angesichts der näherkommenden Fristabläufe an Bedeutung gewinnt.

10.04.2025

Peter Engert zur EU-Gebäuderichtlinie: Nachhaltige Immobilienentwicklung und Elektromobilität im Fokus

Auf dem E-Mobility Talk von Smatrics präsentierte Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), seine Perspektive zur aktuellen Entwicklung im Bereich nachhaltiger Gebäude und der Integration von Elektromobilität. Der folgende Beitrag fasst seine wesentlichen Aussagen zusammen.

09.04.2025

Verbund-Geschäftsführer Martin Wagner zur Energiewende: Batteriespeicher und Elektromobilität als Schlüsselkomponenten

Die EU-Gebäuderichtlinie als Motor für die Mobilitätswende steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Martin Wagner, Geschäftsführer der Verbund Energie Business. In einer aktuellen Stellungnahme erläutert Wagner die strategische Ausrichtung des Energieunternehmens und betont die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Wohn- und Arbeitsgebäuden für das Gelingen der Energiewende.

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Immobilien Redaktion
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  • Erschienen am:
    12.03.2018
  • um:
    07:30
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    2 min
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Kategorie: Ausland

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