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Mietendeckel Berlin – Sozial-Experiment mit ungewissem Ausgang

Gut, dass wir aus Wien nur nach Berlin schauen und nicht dabei sind. „Es ist ein Wahnsinn was sich derzeit in Berlin abspielt“ meint Michael Mitterdorfer, Alosima Capital.

Mietendeckel kommt und wir haben uns auf der Immobilien Redaktion ausführlich mit diesem Thema befasst worum es da geht.

Mit dem Mietendeckel beginnt im Grunde genommen ein Sozialexperiment, das nach Meinung vieler Experten nicht durchdacht wurde. Was machen eine Vermieterin oder ein Vermieter, wenn sie weniger Miete bekommen? Sie werden nur an Leute vermieten, von denen sie ausgehen, dass sich diese die Miete leisten können. Also Besserverdienende. Kontraproduktiv.

Was machen Projektentwickler, die wissen, dass sich das mit dem Vermieten nicht ausgeht. Sie schrauben zurück. Das gleiche gilt bei der Renovierung. Die Handwerker rechnen mit Auftragseinbrüchen von bis zu 25 Prozent.

Außerdem macht die Politik derzeit einen großen Bogen um die Frage „nach der Zeit nach dem Mietendeckel“. Dass nach fünf Jahren zur normalen Tagesordnung übergegangen werden kann, das glauben ja nicht einmal die Optimisten – es sind unter anderem heftige Nachholeffekte zu erwarten. Weitere gesetzliche Eingriffe könnten in der Folge notwendig sein. Es ist daher zu befürchten, dass der Mietendeckel langfristig ein ähnliches Dilemma auslösen wird wie der Verkauf der Sozialwohnungen durch die Stadt Berlin vor 15 Jahren. Das ist nämlich eine Spätfolge dieses Verkaufes.

Der Schaden ist jedoch bereits angerichtet. Die zusätzlichen Verwaltungskosten, die Mietausfälle der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Steuerausfälle beginnen sich schon aufzubauen.

Das einzige, was wirklich helfen würde wie Alexander Neuhuber MAGAN Advisors meint ist: bauen, bauen bauen.

11.04.2025

Das Bauwerksbuch für Bestandsimmobilien in Wien – sinnvolle Bürokratie?

Bis 2030 müssen alle Häuser in Wien mit einem Baujahr vor 1945 in einem Bauwerksbuch erfasst sein. Für Gründerzeitzinshäuser muss ein solches Bauwerksbuch spätestens am 31.12.2027 vorliegen. Noch etwas länger haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden. Für sie lautet der Stichtag 31.12.2030. Wir sprechen mit Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo, über dieses Thema, das angesichts der näherkommenden Fristabläufe an Bedeutung gewinnt.

10.04.2025

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09.04.2025

Verbund-Geschäftsführer Martin Wagner zur Energiewende: Batteriespeicher und Elektromobilität als Schlüsselkomponenten

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Chefredakteur bei

Immobilien Redaktion
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  • Erschienen am:
    13.12.2019
  • um:
    07:10
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    2 min
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