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Mediation oderAnwalt? Chance nach Covid 19

Eine beachtliche Flut an Gerichtsprozessen könnte nach der Öffnung auf uns zukommen. Auf der einen Seite finden Verhandlungen an Gerichten derzeit nur in Ausnahmefällen statt. Das schiebt sich nach hinten. Und auf der anderen Seite könnten noch sehr viele Verfahren dazukommen, die sich durch die Krise ergeben.

Der zweite Punkt muss aber nicht sein. Business-Mediator Peter Adler: „In der derzeitigen Situation bietet Mediation einen entscheidenden Vorteil. Ohne Qualitätsverlust und Zeitverzögerung kann per Videokonferenz mit dem Gegenüber und dem Anwalt die Sach- und Rechtslage klargestellt und eine Lösung erarbeitet werden.“ Dafür braucht man kein Gericht.  

Die Krise hat alle gleich erwischt, und Klagen ist daher in vielen Fällen eigentlich überflüssig. Wer soll denn jetzt wen klagen, wenn keiner daran schuld ist – und man vielleicht viel besser in einem weiterhin funktionierenden Miteinander aufgehoben wäre?

In Italien ist Mediation bereits etabliert und findet vor fast jedem Gerichtsverfahren verpflichtend und meist erfolgreich statt. In Großbritannien ist die Mediation de facto Standard – in Österreich hapert‘s noch.

Melanie Berger, Gründerin von „die Starkmacherin“, einem Unternehmen mit dem Fokus Organisationsberatung und Konfliktmanagement: „Diese Krise ist sowohl für Rechtsanwältinnen als auch für Mediatoren eine einmalige Gelegenheit, sich in einem temporär stark beeinträchtigten Markt strategisch neu zu positionieren.“ Die Anwälte braucht man ohnehin für die rechtlich komplexen Angelegenheiten.

Apropos Neuorientierung: In einer Umfrage von CoreNet Global, dem Verband der Corporate Real Estate Manager, sagten 95 Prozent der Teilnehmer, die verstärkte Nutzung von Homeoffice werde die Krise überdauern. 69 Prozent der Manager gehen davon aus, dass der Immobilien-Footprint des eigenen Unternehmens schrumpfen wird. Anfang April waren noch 51 Prozent der Befragten dieser Meinung.

Nach Corona werden wir uns in einer Welt wiederfinden, die in vielen Punkten ganz anders sein wird als die, die wir bis vor wenigen Wochen kannten. Und da ist viel Platz für Neuorientierung.

11.04.2025

Das Bauwerksbuch für Bestandsimmobilien in Wien – sinnvolle Bürokratie?

Bis 2030 müssen alle Häuser in Wien mit einem Baujahr vor 1945 in einem Bauwerksbuch erfasst sein. Für Gründerzeitzinshäuser muss ein solches Bauwerksbuch spätestens am 31.12.2027 vorliegen. Noch etwas länger haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden. Für sie lautet der Stichtag 31.12.2030. Wir sprechen mit Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo, über dieses Thema, das angesichts der näherkommenden Fristabläufe an Bedeutung gewinnt.

10.04.2025

Peter Engert zur EU-Gebäuderichtlinie: Nachhaltige Immobilienentwicklung und Elektromobilität im Fokus

Auf dem E-Mobility Talk von Smatrics präsentierte Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), seine Perspektive zur aktuellen Entwicklung im Bereich nachhaltiger Gebäude und der Integration von Elektromobilität. Der folgende Beitrag fasst seine wesentlichen Aussagen zusammen.

09.04.2025

Verbund-Geschäftsführer Martin Wagner zur Energiewende: Batteriespeicher und Elektromobilität als Schlüsselkomponenten

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Immobilien Redaktion
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  • Erschienen am:
    07.05.2020
  • um:
    09:58
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    2 min
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Kategorie: Trends

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