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ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

© LightFieldStudios

„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“ – ein altes Sprichwort, das sich wieder einmal bewahrheitet. Eigentlich müsste man das Sprichwort umschreiben: „Nichts kann so heiß gegessen werden, wie es gekocht wurde.“ Das betrifft in diesem Fall das Thema Nachhaltigkeit beziehungsweise den Umstieg von privaten Haushalten – egal, ob Wohnung oder Einfamilienhaus – auf alternative Heizmethoden abseits von Öl und Gas. Von der EU vorgegeben, hat sich die Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt. Grundsätzlich legt das EWG ein allgemeines Auslaufdatum für Kohle und Öl bis 2035 fest, bei Gas ist es das Jahr 2040. Dann soll der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Raumheizung vollzogen sein.

Wunsch trifft auf Wirklichkeit

Alternative Energieträger sind natürlich eine Notwendigkeit, aber der Wunsch des Gesetzgebers trifft hier auf die Wirklichkeit. Von dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben ist eine Vielzahl von Menschen betroffen: Die geplanten Maßnahmen gelten nicht nur für Vermieter, sondern auch mehr als 50 Prozent der Österreicher, die im Eigentum leben. Der Wechsel des Heizsystems ist mit beträchtlichen Kosten und technischem Aufwand verbunden. So ist es zum Beispiel in Wien de facto nicht möglich, die Masse an Gasheizungen in der vorgesehenen Zeit zu ersetzen. Das liegt am Material, an den ausführenden Unternehmen oder den vorhandenen finanziellen Mitteln der Eigentümer beziehungsweise der Hausgemeinschaft. Auch wenn die Umrüstung auf eine zentrale Wärmeversorgung in vielen Fällen zweckmäßig wäre, sprechen auch rechtliche Bedenken gegen ein explizites Umstellungsgebot, denn es wird in vielen Fällen nicht problemlos möglich sein.

Alternativenergien als Alternative

Es wäre viel sinnvoller, diese Alternativenergien auch tatsächlich als Alternative einzubringen – sozusagen als eine Erweiterung im Angebot. Den Leuten diese Änderungen per Gesetz in einem Zeitraum vorzugeben, der sich rein technisch gar nicht einhalten lässt, wird nicht funktionieren. Eine Energiewende so forcieren, nur weil es von der EU vorgeschrieben wird, ist vermutlich nicht ganz der richtige Weg.

Kurz und gut: Alternative Energien können eben wirklich nur eine Alternative zu den bestehenden Energiesystemen sein. Wo eine Umstellung finanziell und technisch machbar ist, sollte man sich mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen – im Sinne der Nachhaltigkeit und der Betriebskosten. In allen anderen Fällen sollten sich Eigentümer und Hausgemeinschaften von den Vorgaben nicht stressen lassen, denn: „Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht.“

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  • Erschienen am:
    30.05.2023
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