--}}
 

Energieausweis: Jetzt wird’s ernst

Mit 1. Dezember 2012 tritt die Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) in Kraft. Für Eigentümer von Gebäuden oder Wohnungen wird es damit ernst: Wer bei Verkauf bzw. Vermietung keinen Energieausweis vorweisen kann, dem droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro. Auch bei der Bewerbung des Objektes müssen ab 1. Dezember 2012 Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (FGEE) angeführt werden.

Schon bisher war jeder Verkäufer, Vermieter oder Verpächter eines Gebäudes bzw. einer Wohnung verpflichtet, dem Interessenten (Käufer, Mieter, Pächter) einen Energieausweis vorzulegen, der nicht älter als 10 Jahre sein darf. Der Energieausweis ist nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu erstellen. Er muss dem Käufer bzw. Mieter/Pächter spätestens bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden und soll diesem eine Einschätzung des energetischen „Normverbrauches“ des Objekts ermöglichen. Die mit 1. Dezember 2012 in Kraft tretende Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz sieht nun einige wichtige Neuerungen vor, die dem bisher doch recht „zahnlosen“ Gesetz zu mehr Biss verhelfen sollten:

  1. Wird bei Vertragsabschluss kein Energieausweis übergeben, so kann der Käufer bzw. Mieter selbst einen Energieausweis erstellen lassen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer/Vermieter/Verpächter einfordern, oder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen.
  2. Wenn das Objekt in Druckwerken, elektronischen Medien oder sonstigen Anzeigen beworben wird, müssen Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes auch in den entsprechenden Inseraten angeführt werden. Diese Pflicht trifft sowohl den Verkäufer/Vermieter/Verpächter als auch den von diesem beauftragten Immobilienmakler. Weist der Makler seinen Kunden jedoch auf die Veröffentlichungsverpflichtung hin, und dieser verzichtet dennoch auf die Erstellung eines Energieausweises, kann der Makler nicht zur Verantwortung gezogen werden.
  3. Die Unterlassung dieser Vorlage- bzw. Veröffentlichungspflichten ist eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro bestraft.
  4. Eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer (Vermieter/Mieter), wonach die Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises außer Kraft gesetzt wird, oder die Rechtsfolgen der unterlassenen Vorlage ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden, ist unwirksam.
  5. Weiters gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart, was den Käufer/Mieter/Pächter berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Stellt sich also nachträglich heraus, dass die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes nicht entspricht, könnte der Käufer bzw. Mieter Sanierungsmaßnahmen einfordern oder– so diese nicht durchgeführt werden (können)– in einem zweiten Schritt Preisminderung verlangen. Kann man sich weder auf Sanierungsmaßnahmen noch Preisminderung verständigen, hätte der Käufer/Mieter im „worst case“ sogar das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlungsrecht).

Es sei daher allen verkaufs- bzw. vermietungswilligen Liegenschaftsbesitzern dringend angeraten, einen Energieausweis für ihr Objekt anfertigen zu lassen. Die Kosten dafür belaufen sich für ein Einfamilienhaus auf rund 300 bis 500 Euro– stehen also in keinem Verhältnis zu den rechtlichen und finanziellen Risiken, die mit der Nichterstellung verbunden sind.

Energieausweise werden z.B. von Architekten, Ziviltechnikern oder Baumeistern erstellt. Eine Liste mit Energieausweis-Ausstellern in der Nähe findet man rasch und bequem im Internet unter www.energieausweis.at.

17.09.2025

Zwischen Bewegung und Hoffnung

Investments in Gewerbeimmobilien erfolgen derzeit nur zögerlich. Ein Blick auf den Markt.

16.09.2025

Zukunftswerkstatt Wien 2030: Gemeinsam die Stadtentwicklung neu denken

Die aktuellen Herausforderungen in der Immobilienbranche und im Einzelhandel erfordern innovative Lösungsansätze und vorausschauendes Denken. In diesem Kontext veranstalten RegioPlan und RegioData am 24. September 2025 den Workshop „Wien 2030", der sich mit den Zukunftsperspektiven der Wiener Stadt- und Immobilienlandschaft auseinandersetzt.

Geschrieben von:

Christoph Petermann

Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    05.11.2012
  • um:
    09:58
  • Lesezeit:
    3 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Werbung

Kategorie: Trends / Infos

Artikel:524

Auch wenn Immobilien nicht beweglich sind, so sind es doch ihr Umfeld und ihr Innenleben. Viele Trends und Entwicklungen in unserer Welt betreffen entweder direkt oder indirekt die Immobilie. 
Einer der Megatrends des 21. Jahrhundert ist jedenfalls die Digitalisierung. Sie wird massive Veränderungen in unserer Gesellschaft bringen. Natürlich macht sie auch vor Immobilien nicht halt. Der digitalisierte Wandel verändert die Immobilienwelt in einem ungeahnten Ausmaß. Deshalb haben wir dieser digitalen Revolution neben den „Trends“ einen ganz wesentlichen Stellenwert eingeräumt.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 37/2025

Wir Gratulieren teamneunzehn-Gruppe zu erreichten 20 Punkten!

Platz 2

Immobilienrendite AG

Hollandstraße 14, 1020 Wien

Die Immobilienrendite AG sucht unterbewertete Immobilien, um mit kreativen Lösungen neuen Nutzen für Mieter, Investoren, Banken und Käufer zu schaffen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3

Otto Immobilien GmbH

Riemergasse 8, 1010 Wien

Seit mehr als 65 Jahren begleiten wir unsere Kund:innen – oft über mehrere Generationen – mit Erfahrung, Engagement und Leidenschaft für unser Handwerk. Heute zählen wir mit unseren Expert:innen und der Partnerschaft mit Knight Frank zu den großen unabhängigen Berater:innen für Vermarktung, Verwaltung und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien – national und international.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News