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Die kleine und die große Umwidmung

Es gibt ganz offensichtlich zwei unterschiedliche Verfahren, wenn eine Immobilie eine andere Widmung bekommen soll. Die beiden unterscheiden sich in der Dauer des jeweiligen Verfahrens – und in der Chance auf Bewilligung der Umwidmung. Wenn jemand zum Beispiel eine kleinere Erdgeschoßzone in einer B-Lage umwidmen möchte, so greift hier das „kleine Umwidmungsverfahren“. Dieses ist sehr zeitintensiv […]

Es gibt ganz offensichtlich zwei unterschiedliche Verfahren, wenn eine Immobilie eine andere Widmung bekommen soll. Die beiden unterscheiden sich in der Dauer des jeweiligen Verfahrens – und in der Chance auf Bewilligung der Umwidmung.

Wenn jemand zum Beispiel eine kleinere Erdgeschoßzone in einer B-Lage umwidmen möchte, so greift hier das „kleine Umwidmungsverfahren“. Dieses ist sehr zeitintensiv für den Bewerber, und es ist nicht immer sicher, ob die Genehmigung auch erteilt wird.

Ganz anders das „große Umwidmungsverfahren“. Hier geht es um die Umwidmung mehrerer 1.000 Quadratmeter eines potenten Kunden. Dieses Verfahren kann zwar auch etwas dauern, aber die Genehmigung wird erfolgen – man kann sagen: zu 100 Prozent. Anders ist es nicht zu erklären, dass IKEA um kolportierte 25 Millionen Euro das Blaue Haus am Westbahnhof erworben hat.

Das Blaue Haus ist nämlich auf seinem Grundstück mit dem Westbahnhof historisch ge- und verwachsen. Laut zulässigem Flächenwidmungsplan ist es möglich, innerhalb dieser gewachsenen Einheit eine höchstzulässige Einzelhandelsfläche von 17.000 Quadratmetern zu schaffen. Dumm ist nur, dass die mit dem EKZ Westbahnhof bereits komplett ausgeschöpft sind. Die Errichtung von Wohnungen ist laut Flächenwidmungsplan der Stadt Wien ebenfalls ausgeschlossen. Somit hätte der schwedische Möbelkonzern ein abgenütztes Bürohaus gekauft.

IKEA ist bei uns in erster Linie als Möbelhändler bekannt. Wenige wissen, daß IKEA international über eine Vielzahl an Einkaufszentren verfügt und diese hochprofessionell entwickelt. Kein derartiger Konzern würde so ein Objekt kaufen (maximal das Objekt optionieren), bevor alle offenen Punkte geklärt sind. Ein noch nicht umgewidmetes Gebäude, eine noch nicht geklärte Größe der Shopping-Fläche, auch einige logistische Themen bezüglich der Zu- und Anfahrt sind nicht ausgereift – diese Voraussetzungen würde man im Fachjargon als „Deal-Breaker“ bezeichnen.

Ganz anders IKEA! Nach dem Kauf ging man mit einer Pressemeldung nach außen. Man möchte im neuen Haus „ein Konzept für ein innovatives, umweltfreundliches Innenstadteinrichtungshaus für Wien entwickeln, das ganz ohne Pkw-Verkehr auskommen soll.“ Großartig! Das ist ja zu begrüßen!

In der selben Presseaussendung steht allerdings auch: „Zuerst müssen sämtliche Rahmenbedingungen geklärt und die nötigen Verfahren eingeleitet werden.“ Im Klartext: Im Konzern geht man ganz offensichtlich davon aus, dass es eine Umwidmung in gewünschter Form geben wird.

Rasch und unbürokratisch.

Dagegen wäre ja an sich nichts zu sagen, aber erstens wäre es schön, wenn man das schon vorher getan und auch kommuniziert hätte. Gerüchte, dass IKEA kaufen will, gab es ja schon länger. So aber bleibt ein übler Nachgeschmack.

Und zweitens – das würde vielen Menschen helfen, die derzeit am Gängelband der Behörden hängen – wäre es hilfreich und wünschenswert, wenn auch kleinere Umwidmungen ebenso rasch und unbürokratisch erledigt werden könnten wie jene besagte für ein schwedisches Möbelhaus.

Wie es derzeit aussieht, wird letzendlich sowieso keine Umwidmung, sondern ein Abbruchbescheid die Situation bereinigen … was bei Erdgeschoßflächen wohl auch nicht so einfach ginge …

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Immobilien Redaktion
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  • Erschienen am:
    26.01.2017
  • um:
    16:13
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    3 min
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