Naheverhältnis zwischen Vermittler und Vermieter – Ein Arbeitekammer – Verfahren, das keines war

Mittlerweile stellt sich aber heraus, dass das erfolgreiche Musterverfahren gar keines war.

Die Arbeiterkammer hat laut eigener ots-Aussendung ein Musterverfahren geführt. In diesem „erfolgreich geführten Musterverfahren“ laut Arbeiterkammer, konnte die AK erwirken, dass die volle Maklerprovision – zwei Monatsmieten – zurückgezahlt werden mussten.

Tatsächlich kam es nämlich gar nicht zu einem Entscheid der Schlichtungsstelle, weil der Antrag an die Beratungsstelle zurückgezogen wurde und das Verfahren wurde daher gar nicht geführt. Sprich: Man einigte sich gütlich. Von einem „Musterverfahren“ sind wir weit entfernt.

Ursächlich für die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Paar, das angemietet hat und dem Maklerunternehmen, war eine zum Zeitpunkt der Mietvertragsanbahnung vor rund vier Jahren bestehende juristische Unklarheit hinsichtlich der Aufklärung zu einem allenfalls gegebenen Naheverhältnis zwischen Vermittler und Vermieter – beziehungsweise der Ersichtlichmachung eines Nahverhältnisses. Eine Aufklärung durch die Maklerin ist übrigens erfolgt, strittig war nur, wie detailliert so ein Hinweis sein muss.

Später wurde diese Unklarheit ausformuliert. Eine OGH-Entscheidung aus dem 2. Halbjahr 2017 und die nachfolgenden branchen-relevanten Fachkommentare 2018 machten einen erweiterten Aufklärungsbedarf deutlich. Darauf hat das Maklerunternehmen prompt reagiert, aber rückwirkend auf abgeschlossene Verträge war das nicht möglich – logischerweise.

Um der 2016 gegebenen unklaren Situation Rechnung zu tragen, hat man sich letztendlich – wie gesagt – gütlich geeinigt. Schließlich waren Mieter und Makler Leidtragende der rechtlichen Unklarheiten.

Es ist natürlich jetzt immer schwierig, wenn erst nachfolgende Judikatur vollständige Klarheit zu den Folgen gesetzlicher Regelungen schafft. Daher ist es der ÖRAG umso höher anzurechnen, dass man eine gütliche Lösung gesucht hat. Vor allem, wo man vor kurzem in einem ähnlichen Fall durch alle drei von der Klägerin – angerufenen Instanzen gewonnen hat, weil die Aufklärung der ÖRAG gesetzeskonform erfolgt war.

Die Klägerin wurde ebenfalls von der Arbeiterkammer Wien unterstützt. Langsam könnten sie es wissen.

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

14.04.2024 06:30

Gerhard Popp

Willkommen zu einem Gespräch mit Vincent Prenner, dem Senior-Projektmanager bei teamgnesda

Wir hatten das Vergnügen, ein Gespräch mit Vincent Prenner, dem Senior-Projektmanager bei teamgnesda, zu führen. Er teilt seine Erfahrungen und gibt Einblicke in seine Karriere und die Immobilienbranche.

JETZT LESEN
Views: 4042
Lesezeit: 2 min
0

Artikel

16.04.2024 06:00

Roman Grüssmer

Warum Liebe auf den ersten Blick entscheidend ist – auch beim Hauskauf!

Obwohl das Traumhaus derzeit für viele außer Reichweite zu liegen scheint, vertrete ich die Meinung, dass durch Flexibilität, ein tiefes Verständnis für Nachhaltigkeit und einen strategischen Blick auf den Immobilienmarkt das perfekte Zuhause für jede Familie erreichbar ist.

JETZT LESEN
Views: 3743
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

19.04.2024 06:00

Dominik Zöhrer

Die Zinsfalle der Zentralbanken: Gefangen zwischen Inflation und Hilflosigkeit

In der komplexen Welt der Finanzen spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der Zinsen. Neben der Geldpolitik der Zentralbanken und der Fiskalpolitik der Regierungen sind auch die allgemeinen Finanzbedingungen (Financial Conditions) von großer Bedeutung.

JETZT LESEN
Views: 2000
Lesezeit: 4 min
0
Geschrieben von:

Walter Senk

Letzter Login: vor 3 Stunden
1478
1050
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    06.12.2019
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Aufrufe:
    503
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Kategorie: Inland

Artikel:749

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 15/2024

Wir Gratulieren RE/MAX Austria zu erreichten 20 Punkten!

Platz 2

Platz 3